Melanie Müller (35) steht derzeit erneut vor Gericht! Die Sängerin und Reality-TV-Darstellerin machte in den vergangenen Monaten mit so einigen Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam. Zuletztklagte sie auf Schadensersatz, da eine ihrer Veranstaltungen abgesagt worden war – die Halle wurde für Flüchtlinge aus der Ukraine benötigt. Dabei verlangte sie allerdings mehr Geld, als ihr zusteht. Tatsächlich unterlief Melanie bei ihrer Forderung wohl ein Rechenfehler!
Wie Bild berichtet, soll die 35-Jährige eine Konventionalstrafe in der Rechnung angeführt haben. „Das trifft hier auch nach Ansicht der Hallenbesitzer nicht zu“, erklärt nun die Veranstalterin Bea Gode. Zudem sei die Summe ohne die von Melanie verlangte Umsatzsteuer zu zahlen. Der Richter habe Bea wohl in dieser Aussage unterstützt. Angeblich habe das wohl letztendlich auch das Team der Schlagersängerin eingesehen. Das Urteil soll am 12. Juli verkündet werden.
Erst Ende des vergangenen Monats soll Melanie angeklagt worden sein. Der Polizei lag wohl ein Video vor, das die zweifache Mutter zeigte, wie sie mehrfach „Sieg Heil“ gerufen haben soll und den rechten Arm in die Höhe reckte. „Der Angeschuldigten liegt zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten ‚Hitlergruß‘ in Richtung des Publikums gezeigt zu haben“, erklärte ein Polizeisprecher.
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