- Ein Freizeitpark im US-Bundesstaat Utah verklagt Popstar Taylor Swift wegen ihres Albums „Evermore“.
- Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung.
- Die Anwälte der Musikerin weisen die Anklage als „haltlos“ zurück.
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Muss Taylor Swift vor Gericht? Der amerikanische Fantasy-Themenpark Evermore hat am Dienstag eine Klage eingereicht. Der Freizeitpark wirft der Sängerin Markenrechtsverletzung vor: Swifts letztes Album, das ebenfalls den Titel „Evermore“ trägt, verstoße gegen die Markenrechte des Parks.
Schadensersatzforderung in Millionenhöhe
Derselbe Name habe bereits für allgemeine Verwirrung gesorgt, die dem Park geschadet habe, erklärt der Eigentümer des Parks der BBC.
Die Besucher würden sich fragen, ob eine Verbindung zwischen dem Park und Taylor Swift besteht. In den Wochen nach dem Release von Swifts Album im Dezember 2020 sei zudem ein „dramatischer Rückgang“ der Besucher auf der Website des Parks festgestellt worden. Die Ankläger fordern einen Schadensersatz in Millionenhöhe.
Anwälte von Taylor Swift weisen Vorwürfe zurück
Swifts Anwälte weisen die Vorwürfe jedoch entschieden zurück. Die Anschuldigungen hätten „keine Grundlage“. In einem Schreiben, das bei Gericht eingereicht wurde, heißt es: „Mehr noch, Ihr Mandant hat keinerlei Schaden, welcher Art auch immer, davongetragen.“ Vielmehr biete der gleiche Titel eine gute Marketing-Gelegenheit für den Park, sagen die Juristen. Die Anklage sei „frivol und unverantwortlich“.
Taylor Swift veröffentlichte „Evermore“ am 10. Dezember 2020. Es war das zweite Album, das der Country- und Popstar in diesem Jahr herausbrachte: Das Schwesteralbum „Folklore“ erschien bereits im Juli. Beide Platten eroberten Platz eins der amerikanischen Billboard-Charts. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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