Im Prozess von Johnny Depp (58) und Amber Heard (36) hatte die Jury während der Beratungen noch eine offene Frage. Die Beweisaufnahme im Verleumdungsprozess von Johnny gegen Amber ist seit der vergangenen Woche geschlossen. Seit Dienstag laufen die Beratungen der Geschworenen über die Klage des Fluch der Karibik-Darstellers und Ambers Gegenklage. Doch zuvor wandten sich die Geschworenen erst noch mit einer wichtigen Frage an die Richterin.
Wie Deadline berichtet, fragten sie, ob sie prüfen sollen, ob die Schlagzeile diffamierend war oder ob sie die Überprüfung der Überschrift mit dem Inhalt ihrer Aussage und dem Artikel insgesamt verbinden sollen. Richterin Penney Azcarate sagte daraufhin: „Ich denke, dass die Verwirrung der Jury in diesem speziellen Fall entstanden ist, weil es sich bei der fraglichen Aussage um den Titel des Meinungsartikels handelt.“ Aufgrund dessen vermute sie, dass die Geschworenen verwirrt waren, ob der ganze Artikel oder die Überschrift als Aussage zu betrachten seien. „Es ist klar, dass der Titel die Aussage ist“, erklärte die Richterin.
In der Online-Version der Washington Post lief der Gast-Artikel der Aquaman-Darstellerin mit der Überschrift: „Ich habe mich gegen sexuelle Gewalt ausgesprochen – und den Zorn unserer Kultur auf mich gezogen. Das muss sich ändern.“ Dieser Titel ist eine von drei Aussagen aus dem Artikel, die die sieben Geschworenen auf verleumderischen Inhalt prüfen müssen.
Relevant für die Jury ist demnach auch noch ihre Aussage: „Vor zwei Jahren wurde ich zu einer öffentlichen Figur, die für häuslichen Missbrauch steht, und ich bekam die volle Wucht des Zorns unserer Kultur zu spüren.“ In der dritten relevanten Passage schrieb Amber: „Ich hatte den seltenen Blickwinkel in Echtzeit zu sehen, wie Institutionen Männer schützen, die des Missbrauchs beschuldigt werden.“
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