Johannes Wimmer: Behörden bieten verstorbener Tochter Masken an

  • Im November starb die Tochter von TV-Arzt Dr. Johannes Wimmer an Krebs.
  • Nun bekam sie ein Angebot für FFP2-Masken.

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Mit gerade einmal neun Monaten verlor die kleine Maximilia Wimmer vergangenen November den Kampf gegen den Krebs. Ihr Vater, TV-Arzt Dr. Johannes Wimmer, nahm nun einen Brief an sie in Empfang.

Darin machen die deutschen Behörden der bereits Verstorbenen ein Angebot für Mundschutzmasken. „Meine Frau und ich haben uns fassungslos angeschaut“, berichtete der 37-Jährige der „Bild“.

Schreiben versetzt Wimmer und seiner Frau einen „Stich in unser Herz“

Auf einem Foto, das der Bestsellerautor der Zeitung zukommen ließ, hält er den Brief der Bundesregierung und den sogenannten „Berechtigungsschein 1“ in den Händen. Er gibt seiner verstorbenen Tochter das Recht zur Abholung von sechs FFP2-Masken in der Apotheke für zwei Euro Eigenbeteiligung.

Die kleine Maximilia litt an einem Hirntumor, weshalb sie ein Anrecht auf den vergünstigten Kauf der Schutzmasken gehabt hätte. Wimmer und seiner Frau Clara versetzte das Schreiben der Behörde, das mit den Worten „Bleiben Sie gesund. Ihre Bundesregierung“ endet, einen „Stich in unser Herz“.

„Ich wünsche mir für alle Familien mehr Pietät und Mitgefühl“, sagte er. Zudem könne er nicht verstehen, „wie beim derzeit wichtigsten Thema in Deutschland so schlampig mit den Daten umgegangen wird“, sagte der Mediziner.

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Kindergeld wurde bereits nach zwei Wochen gestrichen

Während einige Behörden den Tod von Maximilia Wimmer auch nach zwei Monaten nicht registriert haben, waren andere deutlich schneller. „Schon zwei Wochen nach Maximilias Tod kam der erste Brief, dass Leistungen wie Kindergeld gestrichen seien“, berichtete der 37-Jährige weiter. Die Elternzeit seiner Frau sei ebenfalls zeitnah beendet worden.

Wimmers Tochter litt an einer aggressiven Tumorvariante, die im August 2020 diagnostiziert wurde. Bereits einige Wochen vor ihrem Tod war sie nicht mehr in der Klinik, sondern zu Hause palliativmedizinisch versorgt worden. © 1&1 Mail & Media/spot on news

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