„Anspruch auf ein faires Verfahren“
Jérôme Boateng verweigert Aussage im Berufungsprozess
Jérôme Boateng hat in seinem Berufungsprozess um den Vorwurf der Körperverletzung die Aussage verweigert. „Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern“, sagte sein Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht München I. Boatengs Verteidiger betonten, ihr Mandant habe vor allem vor dem Hintergrund umfangreicher Berichterstattung über ihn im Vorfeld des Prozesses „Anspruch auf ein faires Verfahren“.
Boateng schlägt Verständigungsangebot aus
Zuvor hatte Boateng einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne das „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“. Auch wenn die Verhandlung sicher „anstrengend und langwierig“ werde, wolle Boateng das Verständigungsangebot nicht annehmen, sagten die Anwälte.
Das Gericht hatte angeregt, das Verfahren „möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand“, aber dennoch „sachgerecht“ zu beenden. So könne man sich ein „umfangreiches und ungutes Verfahren ersparen“, sagte Richter Andreas Forstner. Er hatte den Prozessbeteiligten daher vorgeschlagen, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen. Dann wäre es nicht mehr um den Tatvorwurf gegangen, sondern nur um die Höhe der Strafe.
"Das hier ist ein ganz neues Spiel“
Für das Berufungsverfahren hat das Gericht zwei Verhandlungstage angesetzt. „Es handelt sich um eine komplett neue Beweisaufnahme“, so die Staatsanwältin im Vorfeld. „Es ist keine Verlängerung, das hier ist ein ganz neues Spiel“, macht sie klar.
Das Amtsgericht hatte den früheren Fußball-Nationalspieler im vorigen Jahr wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldauflage und eine Bewährungsstrafe gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger einen Freispruch. Richter Forstner betonte direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung, er halte das Urteil aus erster Instanz für durchaus fundiert.
Im Video: Hier kommt Boateng vor dem Gericht an
Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng startet
Weil es zu einer solchen Einigung nicht kam, steht erneut eine Beweisaufnahme auf dem Programm. Den Anfang machte die Ex-Freundin Boatengs, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt und vor Gericht schilderte, wie der Fußballstar in einem Karibikurlaub 2018 auf sie losgegangen sein soll. (dpa/abl)
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