Jasmin Herren stinksauer: Willis († 45) Grab schon wieder geplündert!

„Wir reden hier von Grabraub und Störung der Totenruhe“

Jasmin Herren stinksauer: Willis († 45) Grab schon wieder geplündert!

Schon wieder Aufregung um das Grab von Willi Herren (†45)!

Seit der Beerdigung von Schlagersänger Willi Herren im Mai gibt es ständig Familienzoff um den Zustand seiner Ruhestätte auf dem Kölner Promi-Friedhof Melaten. Mal ging es um einen beschädigten Kranz seiner Witwe Jasmin (42), dann um verwelkte Blumen oder einen fehlenden Grabstein. Bereits vor der Beerdigung gab es Streit um die Grabfürsorge, die letztlich nicht an Jasmin Herren sondern an Willis Schwester Annemie (58) sowie die beiden Kinder Stefano (27) und Alessia (19) ging. Aktuell kochen bei Jasmin Herren schon wieder die Emotionen hoch. Denn: Als sie am Montag Willis Grab besuchte, hatte jemand den Grabschmuck entfernt, den sie am Vortag auf der Ruhestätte platziert hatte.

"Das macht mich traurig und wütend"

Am Sonntag legte Jasmin laut eigener Aussage ein weißes Blumenherz auf dem Grab ab und stellte auch eine Jahreskerze auf, die 12 Monate leuchtet. Als die Sängerin das Grab am Folgetag wieder besuchte, hatte jemand den Grabschmuck entfernt und in eine Biotonne entsorgt, die in der Nähe steht. Für Jasmin Herren ist das nur schwer zu ertragen, wie sie gegenüber RTL erzählt: „Ich kann nicht nachvollziehen, dass jemand auf dem Grab meines Mannes rumtrampelt. Das macht mich traurig und gleichzeitig wütend“, sagt sie und macht dem bislang unbekannten Täter schwere Vorwürfe: „Wir reden hier von Grabraub, Grabschädigung und Störung der Totenruhe. Abgesehen von den moralischen und ethischen Aspekten.“

Jasmin zieht sich zurück

Jasmin hat der (erneute) Vorfall so schwer getroffen, dass sie sich jetzt erst einmal zurückziehen möchte. Auf ihrem Instagram-Account schrieb sie: „Mein Management übernimmt meinen Account für ein Weilchen ab sofort! Ich hol meinen Schlaf nach.“ Die Polizei hat sie allerdings noch nicht eingeschaltet, da momentan nur die Möglichkeit besteht, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. (ste)

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