Im Rechtsstreit mit einem britischen Verlag wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus einem Brief an ihren Vater – unter anderem in der „Mail on Sunday“ – hat Herzogin Meghan (39) einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein Londoner Gericht teilt die Auffassung von Meghans Anwälten, wonach die Veröffentlichung eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellt, wie unter anderem die „BBC“ berichtet.
Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht hingegen über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung verletzt worden sind. Bisher ist nicht klar, ob Meghan die alleinige Urheberin des Briefes war. Das Urteil des Richters bedeutet auch, dass ein Teil des Falls ohne Gerichtsverfahren gelöst wird.
So reagiert Herzogin Meghan
Herzogin Meghan reagierte bereits mit einem Statement. Derartige Praktiken seien nicht neu aber viel zu lange ohne Konsequenz geblieben, so die Herzogin. Für die Publikationen sei es „ein Spiel. Für mich und so viele andere ist es das echte Leben, sind es echte Beziehungen und ist es sehr echte Traurigkeit. Der Schaden, den sie angerichtet haben und weiterhin anrichten, ist tiefgreifend.“
Herzogin Meghan hatte den Herausgeber von „The Mail On Sunday“ und „Mail Online“ wegen mehrerer Artikel verklagt, in denen Teile eines handgeschriebenen Briefes an ihren Vater Thomas Markle (76) veröffentlicht worden waren.
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