Haftbefehl gegen Enissa Amani erlassen

Nachdem sich Enissa Amani in den sozialen Netzwerken über eine rassistische Rede des AfD-Politikers Andreas Winhart ausgelassen hatte, zeigte er sie wegen Beleidigung an. Nun droht der Entertainerin eine Haftstrafe.

In einem wütenden Video-Kommentar ließ sich Amani über den Politiker aus, bezeichnete ihn indirekt als „Idiot“ und „Bastard“, der „weggesperrt“ gehöre. Für sie seien seine Worte eindeutig „Volkshetze“, die juristisch belangt werden müsse. Doch stattdessen bekam es die 37-Jährige mit der Justiz zu tun. Denn Winhart erstattete Anzeige wegen Beleidigung, wie er der „Welt“ damals bestätigte. 

„Ich zahle jede Summe, wenn auch er zahlen muss“

Die Folge: Amani soll eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen – doch sie weigert sich. Nicht aus mangelnder Einsicht, sondern als Protest, wie sie klarstellt. „Es ist absolut richtig, dass ein Mensch einen anderen nicht beleidigen darf und dafür haften muss“, erklärt die Entertainerin bei Twitter und führt aus: „Ich sagte, ich zahle jede Summe, aus eigener Tasche, wenn er für seine schrecklichen Aussagen wenigstens 100 Euro zahlen müsse an den Staat.“

Doch da alle erhobenen Klagen gegen das AfD-Mitglied laut Amanis Aussage fallen gelassen wurden, könnte der Streit für die 37-Jährige nun im Gefängnis enden. „1.800 Euro oder 40 Tage Freiheitsentzug“, führt sie ihre Optionen auf und stellt erneut klar: „Ich will nicht zahlen.“ Vielmehr wolle sie ein Zeichen setzen, „weil ich es nicht verstehen kann, dass in Deutschland 2021 ein Politiker mit einer solchen menschenverachtenden Aussage straffrei davon kommt.“

„Manche Dinge brauchen Mut“

Mit ihrem Posting bittet Amani ihre Follower um deren Meinung dazu und appelliert: „Bitte nicht vorsichtig und reglementiert denken, manche Dinge brauchen Mut, manche Dinge brauchen klare Präzedenzen.“ Viele bestärken die Entertainerin in ihrem Handeln, nennen sie „mutig“ und „wegweisend“. Andere raten ihr hingegen von dem Haftantritt ab. „Du hast vollkommen recht, aber 40 Tage deiner Lebenszeit, das ist er nicht wert“, lautet nur einer der zahlreichen Kommentare, die in diese Richtung gehen. 

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Viele raten der 37-Jährigen zudem, sich einen Anwalt zu nehmen und Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Welchen Weg Enissa Amani gehen wird, bleibt abzuwarten. 

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