Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Leipzig Anklage gegen Gil Ofarim erhebt. Kurz darauf war das offizielle Instagram-Profil des Sängers deaktiviert.
„Diese Seite ist leider nicht verfügbar. Entweder funktioniert der von dir angeklickte Link nicht oder die Seite wurde entfernt“, heißt es nach dem Klick auf den Link, der eigentlich zum Profil von Ofarim führen sollte. Ob er selbst diesen Schritt in die Wege geleitet hat und ob das Konto nur temporär oder bleibend gelöscht wurde, ist nicht ersichtlich.
- Kommentar zur Anklage gegen Ofarim: Ihr wisst doch gar nichts …
- Gil Ofarim gegen Westin: Der lange Weg zur Anklage
Die Deaktivierung des Accounts steht möglicherweise mit den neuen Entwicklung bezüglich des angeblichen Antisemitismusvorfalls in Leipzig in Zusammenhang, von dem Ofarim im Oktober 2021 berichtet hatte. Er behauptete damals in einem vielbeachteten Video, von einem Mitarbeiter des Westin-Hotels antisemitisch behandelt und beschimpft worden zu sein.
Laut einer heute veröffentlichten Mitteilung hat die Staatsanwaltschaft Leipzig inzwischen nicht nur das Ermittlungsverfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen angeblicher antisemitischer Äußerungen und falscher Verdächtigung eingestellt. Zudem erhob sie nun ihrerseits Anklage gegen Ofarim – wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
So ist die Anklage begründet
Zur Begründung dieser Entscheidung heißt es, dass man nach detaillierter Analyse aller Beweise und Zeugenaussagen der Auffassung sei, dass sich „das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet“ hat.
- Erstes Kind mit Christin Stark: Schlagerstar zum siebten Mal Vater
- Interviews in aktueller Zeit: Marietta Slomka “fühlt sich hilflos“
- Sänger verrät Gewicht: Lombardi: “Bin noch nie so dick gewesen“
Die Staatsanwaltschaft legt Gil Ofarim zur Last, bei der polizeilichen Vernehmung seine Behauptungen zum angeblichen Geschehensablauf am Abend des 4. Oktober 2021 „in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt, sondern zudem den Hotelmitarbeiter wegen dessen Strafanzeige gegen ihn wegen Verleumdung nunmehr wider besseres Wissen auch wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung angezeigt und sich damit selbst einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben“.
Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel