Was geschah wirklich am 5. Oktober 2021 im Leipziger Hotel "The Westin"? Medienberichten zufolge wird der Skandal um Gil Ofarim (40) und seiner Davidstern-Kette nun Teil eines Strafprozesses vor dem Landgericht Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Ofarim die antisemitischen Beleidigungen gegen ihn nur erfunden habe. Die Anklage lautet auf Verleumdung und falsche Verdächtigung.
Laut Mitteilung des Gerichts wurde das Hauptverfahren gegen Ofarim nun eröffnet, die Anklage der Staatsanwaltschaft sei unverändert zugelassen worden. Am 24. Oktober soll der erste von insgesamt sieben angesetzten Verhandlungstagen sein. Dem Angeklagten liege weiterhin zur Last, sich der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon einen mit Verleumdung, strafbar gemacht zu haben, heißt es in dem Statement. Er soll im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben, ein Mitarbeiter des Hotels habe ihn aufgefordert "seinen Stern wegzupacken".
Befangenheitsantrag von Gil Ofarim abgelehnt
Ofarim wehrte sich zuvor anwaltlich gegen die Besetzung der Strafkammer und dessen Vorsitzenden Richter, Jens Kaden. Dieser sei befangen. Ofarims Anwalt Alexander Stevens argumentierte, dass Kaden in einem Vorgespräch behauptet habe, er könne sich den von Ofarim geschilderten Ablauf schwer vorstellen: "Denn in Leipzig gebe es bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus." Diesen Antrag wies das Gericht jedoch zurück.
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