Michael Wendler (49) dürfte nun wohl ein Problem weniger haben! Vor wenigen Wochen hätte sich der Schlagersänger eigentlich vor dem Amtsgericht Dinslaken wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott verantworten sollen. Er war jedoch nicht erschienen, sondern blieb in seiner Wahlheimat im US-Bundesstaat Florida. Daraufhin hatte die Richterin einen Haftbefehl gegen den „Egal“-Interpreten verhängt. Dieser wurde nun aber wieder aufgehoben!
Wie Bild berichtet, reichte Michaels Rechtsanwalt Dr. Matthias Rahmlow eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Richterin ein – mit Erfolg: Das Landgericht Duisburg hat den Haftbefehl nun wieder aufgehoben, da er rechtswidrig sei. Der Sänger soll seinem Anwalt zuvor eine Vollmacht erteilt haben, um ihn zu vertreten. Dieser sei zu diesem Zeitpunkt umfassend in den Fall eingearbeitet gewesen. Außerdem hätte der Erlass eines Haftbefehls dem Landgericht zufolge vorher geprüft werden müssen.
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