Corona-Regeln: Das bedeuten 3G, 2G und 3G+
Wann brauche ich welchen Test?
Stadion, Club, Theater: Deutschland hat wieder aufgemacht, aber unter Auflagen. Mithilfe der G-Regeln ist es derzeit überall möglich, wieder Veranstaltungen durchzuführen – oft sogar ohne Masken- und Abstandspflicht.
Auch wenn sich der Umgang mit den G-Regeln in den Bundesländern unterscheidet, bedeuten die Begriffe an sich immer dasselbe. Diese müssen Sie jetzt kennen und das sind die Unterschiede:
Die 3G-Regel gilt seit dem 23. August bei Veranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie sowie bei Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
Unter die 3G-Regel fallen Geimpfte und Genesene sowie Getestete. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Wer weder erkrankt war noch geimpft ist, kann sich einem PCR- (maximal 48 Stunden alt) oder Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) unterziehen und – natürlich nur bei negativem Testergebnis – an der jeweiligen Veranstaltung als Getesteter teilnehmen.
Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.
2G schließt nur die Menschen ein, die gegen das Virus geimpft oder bereits von der Krankheit genesen sind.
Die 2G-Regel ist aktuell Bestandteil hitziger Diskussionen. Als erstes hatte Hamburg das 2G-Optionsmodell eingesetzt, mittlerweile zogen einige Bundesländer nach. Das Optionsmodell überlässt den Gastronomen und Veranstaltern selbst die Entscheidung, ob sie 2G in ihren Räumen einführen wollen. Die Vorteile: Maskenpflicht und Abstandsregel entfallen. Getestete müssen allerdings draußen bleiben.
Bei der 3G+-Regel darf nur teilnehmen, wer geimpft oder genesen oder mit einem PCR-Test getestet ist. PCR-Tests sind genauer und sicherer als Schnell- oder Selbsttests, aber auch teurer und unflexibler. Derzeit setzt das Bundesland Bayern auf die 3G+-Regel und möchte so schnellstmöglich zu einer Normalität zurückkehren.
So ist es dort nun sogar möglich, Fußballstadion bis auf den letzten Platz zu besetzen, wenn der Veranstalter die 3G+-Regel befolgt. Gleiches gilt für Gastronomie oder auch Diskotheken. Dann entfallen – wie beim 2G-Modell auch – die allermeisten anderen Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Abstandsgebote.
Sehr vereinzelt haben Gastronomen – oder auch eine Bayreuther Klinik – zudem die 1G-Regel eingeführt: Damit sind nur Getestete gemeint. Grund hierfür sei die Tatsache, dass auch Geimpfte und Genesene die Krankheit übertragen können, erklärte das Klinikum.
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