Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und seine Ehefrau Prinzessin Carina (beide 54) erwarten Nachwuchs. Das Kind wird von einer Leihmutter ausgetragen.
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„Prinzessin Carina und Prinz Gustav sind sehr glücklich und dankbar über diese Möglichkeit und danken allen Beteiligten, die dabei geholfen haben, einen rechtlich zulässigen Weg zu finden und zu gehen“, teilte ein Sprecher des Paars mit.
Weitere Angaben machte er „im Interesse und zum Schutz des Kindes“ zunächst nicht. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Das Kind solle im Frühsommer geboren werden, wie ein Sprecher des Paars der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte. Eine Leihmutter werde den Nachwuchs austragen.
Eine Sprecherin des Palastes sagte „Billed Bladet“ in Dänemark: „Prinzessin Carina und Prinz Gustav sind sehr glücklich und dankbar für diese Möglichkeit und danken allen Beteiligten, die geholfen haben, einen legalen Weg zu finden.“
Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg: Kind soll Millionenerbe retten
Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist der einzige Sohn von Richard zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Benedikte zu Dänemark. Diese wiederum ist die Schwester von Dänemarks Königin Margrethe. Königin Margrethe ist also Prinz Gustavs Tante.
Das Paar lebt bereits seit vielen Jahren zusammen und gab sich im Juni vergangenen Jahres auf Schloss Berleburg bei Siegen das Ja-Wort. Doch die Liebe musste zunächst einige Hindernisse überwinden. Laut „Gala.de“ war im Testament von Gustavs Großvater vorgesehen, dass er eine „arische, adlige und protestantische“ Ehefrau heiraten solle. Carina Axelsson hat schwedisch-mexikanische Wurzeln und erfüllte diese „Voraussetzungen“, wie es heißt, nicht. Die Familie musste sich auf einen langen Rechtsstreit begeben. Am Ende jedoch konnte Gustav den Anspruch auf sein Erbe durchsetzen und Carina heiraten. Wie die „Bild“ berichtet, soll das Kind nun das Millionenerbe retten.
In Deutschland ist es laut Embryonenschutzgesetz verboten, einen Embryo einer Leihmutter einzusetzen und das Kind von ihr nur austragen zu lassen. Auch in vielen anderen europäischen Ländern ist Leihmutterschaft verboten. Ausnahmen für unentgeltliche Leihmutterschaft gelten unter anderem in Belgien und den Niederlanden. In der Ukraine ist zudem auch kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt.
Verwendete Quellen:
- gala.de: Prinz Gustav zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg + Prinzessin Carina Sie bekommen ein Kind – dank Leihmutter
- bild.de: Haus Sayn-Wittgenstein-BerleburgLeihmutter rettet Millionen-Erbe
- mit Material der dpa
Lilly zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg wird 50: Die deutschen Royals
Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel