Account teilen bei Netflix: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kosten, Gründe, Beschränkungen
Schon seit Jahren ist das Teilen von Passwörtern und Nutzerkonten unter Freunden Netflix ein Dorn im Auge. Der Streamingdienst hatte bereits vor einer Weile angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen. Nach ersten Tests in Südamerika im vergangenen Jahr, macht Netflix jetzt auch in Deutschland ernst. Wer seinen Account mit anderen teilt, die nicht im selben Haushalt wohnen, wird dazu aufgefordert, sogenannte Zusatzmitglieder zu registrieren – und damit schlussendlich mehr zu zahlen.
Klar, die Nutzerinnen und Nutzer sollen Serien-Hits wie „Stranger Things“, „Wednesday“ oder „Bridgerton“ bingen. Da sich jedoch viele Menschen den Zugang zu dem Streamingdienst mit anderen teilen, wird weniger Geld in die Netflix-Kassen gespült, als man sich wohl wünschen würde.
Vor wenigen Monaten hatte der Anbieter in einem Finanzbericht zum vierten Quartal 2022 angekündigt, man wolle „das bezahlte Teilen auf breiterer Basis“ einführen. Das Unternehmen sprach davon, dass weltweit mehr als 100 Millionen Haushalte einschalten, ohne dafür zu zahlen. Dies untergrabe demnach die „langfristige Fähigkeit, in Netflix zu investieren und es zu verbessern“.
Wie sich die Zeiten doch ändern können. Vor rund sechs Jahren romantisierte man bei dem Streamingdienst das Teilen von Accounts noch. „Liebe bedeutet, ein Passwort zu teilen“, heißt es in einem mittlerweile fast schon legendären Tweet aus dem März 2017, der in den Reihen der Nutzer zuletzt für entsprechend viel Spott gesorgt hat.
Tatsächlich war das Teilen bei Netflix in den vergangenen Jahren in Bezug auf mehrere Haushalte nicht nur unerwünscht, sondern eigentlich auch bereits verboten. In den Nutzungsbedingungen war es schon zuvor untersagt, Konten außerhalb des eigenen Haushalts zu teilen. Den Unterpunkt hat der Dienst mittlerweile angepasst. Nutzerinnen und Nutzer dürfen demnach den Zugang zu den Inhalten nicht mit anderen teilen, die nicht im selben Haushalt leben, außer es ist durch das entsprechende Abonnement erlaubt.
Das „Standard“-Abo mit Werbung und Inhalten in Full-HD-Qualität gibt es aktuell für 4,99 Euro im Monat, ein „Basis“-Abo ohne Werbung – aber nur in HD – liegt bei 7,99 Euro. Das „Standard“-Abo ohne Werbung kostet bereits 12,99 Euro und die „Premium“-Variante mit UHD-Unterstützung 17,99 Euro. Ein „Zusatzmitgliedsplatz“ schlägt mit 4,99 Euro monatlich zu Buche.
Nutzerinnen und Nutzer des „Standard“-Abos können so einen zusätzlichen Haushalt freischalten, die eines „Premium“-Abos bis zu zwei weitere Haushalte. Bei den beiden anderen Abo-Varianten besteht die Möglichkeit nicht. Mit Zusatzmitgliedern können die monatlichen Kosten also auf bis zu rund 28 Euro steigen.
Seit dem 23. Mai wendet sich der Streamingdienst per E-Mail an betroffene User in Deutschland und Österreich. In dieser fordert Netflix die Kunden auf, zu überprüfen, wer alles ein Konto nutzt. Das Unternehmen verweist auf die Zusatzmitglied-Option sowie auf die Möglichkeit, ein Profil auf ein eigenes Konto zu übertragen – für das gesondert gezahlt werden muss.
Wer nicht für ein Zusatzmitglied zahlt und seinen Account mit anderen teilt, die nicht im gleichen Haushalt leben, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen. Stellt der Streamingdienst einen solchen Verstoß fest, kann Netflix Kundinnen und Kunden in der Theorie komplett ausschließen. Wie strikt das Unternehmen tatsächlich auf diese Weise durchgreifen wird, ist derzeit offen.
Wie der Dienst in seinem „Hilfe-Center“ schreibt, werden alle Geräte zu einem Netflix-Haushalt gezählt, die User in ihrem Zuhause nutzen und die dort mit dem Internet verbunden sind. Schaut eine Abonnentin oder ein Abonnent beispielsweise hauptsächlich auf dem Fernseher rein, wird auch der Laptop oder das Tablet automatisch zu dem Haushalt gezählt.
Werden nun weitere Geräte genutzt, die sich an einem anderen Standort befinden und daher etwa mit einem anderen WLAN-Netzwerk verbunden sind, fordert der Anbieter womöglich dazu auf, diese zu verifizieren. So soll überprüft werden, dass es sich um ein autorisiertes Gerät eines zahlenden Nutzers handelt – und nicht um eines, eines weiteren Zuschauers. Laut Angaben des Unternehmens wird eine Mischung aus IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten genutzt, um zu prüfen, ob ein Gerät zum Haushalt gehört. Man erfasse demnach aber keine GPS-Daten, um einen genauen Standort zu ermitteln.
Für User soll es weiterhin möglich sein, Netflix unterwegs auf eigenen Geräten wie dem Smartphone oder etwa im Urlaub auf dem Fernseher in einem Hotel zu streamen. Unklar ist, wie lange oder wie häufig sich Nutzerinnen und Nutzer an einem anderen Ort befinden dürfen, damit das Ganze reibungsfrei funktioniert.
Für häufige Reisen an den gleichen Ort oder einen Zweitwohnsitz weist der Anbieter darauf hin, dass Kunden einmal monatlich an ihrem Hauptort auf ihren Geräten eine Internetverbindung herstellen und die App öffnen sollen. Auch an dem anderen Ort soll dieser Schritt durchgeführt werden. Wie gut das Ganze auf Dauer unterbrechungsfrei funktioniert oder ob es für Nutzerinnen und Nutzer zu Problemen führt, muss sich noch zeigen.
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