Wer zu schnell oder ohne Gurt unterwegs ist, bei Rot über eine Ampel fährt oder falsch parkt, hat im Ausland teils viel höhere Strafen zu befürchten als hierzulande – der ÖAMTC informiert Auslandsurlauber, was sie beachten müssen.
Die erleichterten Reisebestimmungen und die nahende Urlaubssaisonveranlassen viele zu einer Fahrt ins Ausland. Doch wer dort zu schnellunterwegs ist, während der Fahrt telefoniert, eine rote Ampel“überfährt“ oder falsch parkt, kann böse überrascht werden – es drohenteils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung und Freiheitsentzug.
Vor Reiseantritt über Regelungen informieren
„Vor demStart in den Urlaub ist es daher nötig, sich über die vor Ort geltendenVerkehrsbestimmungen zu informieren. Und was in der Heimat tabu ist,sollte es jedenfalls auch im Ausland sein“, rät ÖAMTC-Juristin VerenaPronebner. Sie betont: „Reisende sollten sich im Sinne derVerkehrssicherheit unbedingt an die örtlichen Regeln halten.“ Sie kenntdie ausländischen Strafen für verschiedene Delikte.
Verkehrssünden im Auslandsurlaub: Betrunken und ohne Gurt wird teuer
* Alkohol am Steuer: „Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohendrastische Folgen“, warnt die Expertin des Mobilitätsclubs. „In Italienwird bei einer Alkoholisierung des Fahrers von mindestens 1,5 Promillesogar das Fahrzeug beschlagnahmt – sofern Fahrer und Eigentümeridentisch sind.“ Wer in Spanien mit 1,2 Promille lenkt, dem drohen dreiMonate Freiheitsstrafe. Generell drohen bei Überschreitung der (meist0,5) Promillegrenze hohe Geldstrafen – so sind es in Deutschland,Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
* Ohne Gurt: Wer den Gurt nicht anlegt, muss in Spanien mit einer Strafe ab 200 Euro rechnen. In Griechenland kostet der fehlende Gurt sogar 350 Euro.
Strafen für Raser und Telefonierer
* Telefonieren am Steuer: „Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Frankreich mindestens 135, in Italien 165 Euro und in Spanien mindestens 200 Euro fällig“, weiß die Juristin.
* Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Italien mindestens 175 Euro (nachts sogar nochmal ein Drittel mehr) und in der Schweiz umgerechnet ab 165 Euro.
Falschparken und Co.: Vorsicht ist geboten
* Rotlichtverstoß: Der Strafrahmen für das „Überfahren“ einer roten Ampel reicht in Deutschland von 90 bis 360 Euro. In Slowenien kostet das Delikt 300 Euro und in der Schweiz umgerechnet rund 225 Euro.
* Falschparken: „Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft, in Ungarn bis rund 275 Euro“, erklärt die ÖAMTC-Expertin. „Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Club-Mitglieder Forderungen über ca. 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren.“
Wer Strafe rasch bezahlt, kann sparen – offene Strafen in EU vollstreckbar
„Ist ein Verstoß geschehen, kommt man ‚am günstigsten‘ davon, wenn man die Strafe gleich vor Ort zahlt oder so schnell wie möglich überweist“, sagt die Juristin. In manchen Ländern werden bei rascher Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. „Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden aufgrund eines optimierten Halterdatenaustauschs innerhalb der EU effektiver verfolgt. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden“, rät Pronebner. „Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.“
ÖAMTC bietet Rechtsberatung und Reiseinfos
Clubmitglieder, die einen ausländischen Strafzettel oder ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, können sich kostenlos an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden – für Notfälle sind die Juristen des Mobilitätsclubs 24/7 erreichbar, Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
Infos zu den coronabedingten Einreisebestimmungen für alle Länder Europas sowie zu den Rückreisebestimmungen Österreichs findet man aktuell im ÖAMTC Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
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