Masken-"Mitführpflicht" im Auto kritisch

Müssen Autofahrer künftig – auch nach der Corona-Pandemie – verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen in ihrem Auto mitführen, wenn sie kein Bußgeld zahlen möchten? Laut eines Berichts der "Saarbrücker Zeitung" gebe es derzeit entsprechende Pläne des Bundesverkehrsministeriums für eine "Mitführpflicht". Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) äußert jedoch Bedenken.

Eine derartige "Mitführpflicht" auch für die Zeit nach der Pandemie sehe man als "eher kritisch", heißt es vom ADAC auf Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news. "Regelungen finden dann die Akzeptanz der Menschen, wenn sie nachvollziehbar sind und der Regelungsbedarf erkennbar ist", erklärt eine Sprecherin.

Während der Pandemie würden Schutzmasken notwendiger Weise mitgeführt, denn diese kämen spätestens dann zum Einsatz, wenn Verbraucher Tanken möchten oder Einkaufen gehen. Als erstes Bundesland hatte Berlin zuletzt zudem eine Maskenpflicht im Auto eingeführt. Bei Fahrten sind zum einen der Fahrer und zum anderen Mitglieder des eigenen Hausstandes im privaten Pkw ausgenommen.

Und nach der Pandemie?

Für die Zeit nach der Pandemie erschließe "sich der Sinn dagegen kaum". Außerdem stellt sich der ADAC die Frage, ob eine "Mitführpflicht" jenseits der Pandemie womöglich ein falsches Signal in Hinblick auf Erste-Hilfe-Leistungen geben könnte. "So könne die Konfrontation mit der Maske die Zurückhaltung bei der Mund-zu-Mund-Beatmung noch erhöhen."

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