- Gegendarstellung gem. § 20 MSTV
Gegendarstellung
Unter https://web.de/magazine/unterhaltung/tv-shows/germanys-next-topmodel/lijana-kaggwa-gntm-haetten-sterben-37177538 bzw. https://www.gmx.net/magazine/unterhaltung/tv-shows/germanys-next-topmodel/lijana-kaggwa-gntm-haetten-sterben-37177538 hat Lijana Kaggwa unter der Überschrift >> Lijana Kaggwa über GNTM: „Die hätten mich sterben lassen“ << über uns behauptet:
- „Red Seven und Seven One haben mir vorgeworfen, bei diesen Punkten zu lügen.“
- „Ich habe im 1. Video erzählt, dass uns vor der ersten Catwalk-Show die Füße eingecremt wurden und viele Mädchen dann dermaßen auf dem Catwalk ausgerutscht sind, dass sie sich verletzt haben. Auch da hat das Gericht bewiesen, dass es genauso passiert ist.“
- „Zwei Punkte wurden mir untersagt (…).“
- „Das Gericht hat bewiesen, dass niemand sagen kann, dass ich lüge (…).“
- „Red Seven und Seven One haben eine Strafe von einer viertelmillion Euro aufgesetzt sollte ich nochmal über die Häufigkeit der Einkaufsliste sprechen oder etwas Unwahres über den Psychologen sagen.“
Diese Behauptungen sind unrichtig:
- Wir haben Frau Kaggwa bei den Punkten keine Lüge, sondern nur vorgeworfen, die Unwahrheit gesagt bzw. einen falschen Eindruck erweckt zu haben.
- Kandidatinnen haben sich bei der Catwalk-Show nicht verletzt.
- Das Landgericht Hamburg hat Frau Kaggwa in Bezug auf ihr erstes YouTube-Video drei Behauptungen untersagt.
- Das Gericht hat dabei festgestellt, dass – prozessual betrachtet – Frau Kaggwa die Unwahrheit gesagt hat.
- Das Gericht hat Frau Kaggwa für den Fall der Missachtung der ihr gerichtlich verbotenen Äußerungen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes angedroht.
München, 29.08.2022, Seven.One Entertainment Group GmbH, Wolfgang Link, Henrik Pabst
Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel