Der Streit geht weiter
Im Rechtsstreit mit einem britischen Verlag wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus einem Brief an ihren Vater – unter anderem in der „Mail on Sunday“ – hat Herzogin Meghan (39) einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Ein Londoner Gericht teilt die Auffassung von Meghans Anwälten, wonach die Veröffentlichung eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellt, wie unter anderem die „BBC“ berichtet.
Eine Entscheidung steht noch
Noch nicht endgültig entschieden hat das Gericht hingegen über die Frage, inwieweit auch Meghans Urheberrechte durch die Veröffentlichung verletzt worden sind. Bisher ist nicht klar, ob Meghan die alleinige Urheberin des Briefes war. Das Urteil des Richters bedeutet auch, dass ein Teil des Falls ohne Gerichtsverfahren gelöst wird.
So reagiert Herzogin Meghan
Herzogin Meghan reagierte bereits mit einem Statement. Derartige Praktiken seien nicht neu aber viel zu lange ohne Konsequenz geblieben, so die Herzogin. Für die Publikationen sei es „ein Spiel. Für mich und so viele andere ist es das echte Leben, sind es echte Beziehungen und ist es sehr echte Traurigkeit. Der Schaden, den sie angerichtet haben und weiterhin anrichten, ist tiefgreifend.“
Weiter sagt sie: „Die Welt braucht zuverlässige, faktengeprüfte und qualitativ hochwertige Nachrichten. Was die ‚Mail On Sunday‘ und ihre Partner-Publikationen tun, ist das Gegenteil. Wir alle verlieren, wenn Fehlinformationen mehr verkauft [werden] als Wahrheit, wenn moralische Ausbeutung mehr verkauft [wird] als Anstand und wenn Unternehmen ihr Geschäftsmodell entwickeln, um vom Schmerz der Menschen zu profitieren.“
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