„Wenndie Wende machbar sein soll, dann braucht es auch die entsprechendengesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aber rasche und effizienteUVP-Verfahren. Gut, dass vom zuständigen Bundesministerium nun letzteresangekündigt wurde“, sagt Hans Peter Metzler, Präsident der WirtschaftskammerVorarlberg.
Und weiter: „Im Bemühenum unsere Zukunft ist Zeit ein wichtiger Faktor – aber auch ein knappes Gut,denn die Erreichung der Ziele für 2030 wird zum Wettlauf mit der Zeit. Mitdurchschnittlichen Verfahrensdauern von fünf bis zehn Jahren ist die Klima- undEnergiewende jedenfalls nicht zu schaffen. Doch um die vielfältigen undherausfordernden Wenden auch zeitnah stemmen zu können, braucht es rasche,wirkungsvolle Maßnahmen. Und diese hängen wiederum davon ab, ob die dazuerforderliche Infrastruktur zur Verfügung steht. Viele wichtige Investitionenin nachhaltige Energieträger, in eine zukunftsfitte Netzinfrastruktur oder etwaEisenbahnverbindungen stecken jahrelang im Nadelöhr vonUmweltverträglichkeitsprüfungsverfahren fest. Doch genau diese Projekte sindes, die die Wenden ermöglichen.
Für eine rascheUmsetzung
Deshalb braucht eskünftig eine rasche und selbstverständlich auch rechtssichere Umsetzung. Dazugehören vor allem die Beschleunigung und bessere Strukturierung desGenehmigungsverfahrens, eine Effizienzsteigerung durch den Einsatz von modernenTechnologien und Digitalisierung oder ein übersichtlicher und gut aufbereiteterZugang zu wichtigen Informationen.“ Mit deutlich effizienteren UVP-Verfahrenkönnen wir die klimapolitisch notwendige Transformation endlich ermöglichen.Die Wirtschaft ist bereit, wir haben das Know-how, die Innovationen, den Willenund nehmen auch unsere Verantwortung ernst. Mit der Ankündigung nachschnelleren UVP-Verfahren hat Bundesministerin Leonore Gewessler nun auf dieprioritären Forderungen der Wirtschaftskammer Österreich reagiert.
Ein positivesSignal
Hans Peter Metzler: „Dasist ein sehr positives Signal für unser gemeinsames Ziel, wenngleich dieVorschläge der ministeriellen Arbeitsgruppe noch genau darauf geprüft werden,inwieweit sie die Erwartungen der Wirtschaft erfüllen können.
Wir stellen mit derForderung nach einer Straffung das hohe Umweltschutzniveau des UVP-Gesetzeskeinesfalls in Frage, schon gar nicht die Partizipationsrechte derÖffentlichkeit an Genehmigungsprozessen. Vielmehr geht es darum, nichterforderliche Hürden abzubauen und unnötige Verfahrensschleifen zu vermeiden.Das löst zum einen die Blockaden für die Klima- und Energiewende. Außerdembleibt unser Standort auch wettbewerbsfähig. Verfahren dürfen also nicht zueinem Verzögerungs- oder Verhinderungsinstrument für unsere ambitioniertenVorhaben in Sachen Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie oder Mobilität werden –denn das sind alles auch Bereiche, die für den Standort enorme Bedeutunghaben.“
GroßeWertschöpfungseffekte
Aktuell befinden sich inÖsterreich UVP-pflichtige Projekte mit einer Investitionssumme von mindestens15 Mrd. Euro in der Pipeline. Aufgrund der wirtschaftlich negativenAuswirkungen der Corona-Pandemie wäre eine rasche Umsetzung dringenderforderlich. Die WKÖ hat für 37 aktuelle UVP-Vorhaben, bei denen dasInvestitionsvolumen bereits bekannt ist (insgesamt 10,7 Mrd. Euro), dieWertschöpfungseffekte berechnet: Werden in Österreich 10,7 Mrd. Euroinvestiert, löst das über drei Jahre eine Wertschöpfung von 11,7 Mrd. Euro aus.Dadurch werden mehr als 95.000 Jobs geschaffen bzw. gesichert. Doch mit denderzeitigen Parametern im UVP-Gesetz bleibt nicht nur die Wende aus, sondernauch die genannten Wertschöpfungseffekte.
UVP-Verfahren dürfen nicht zu einem Verzögerungs- oder Verhinderungsinstrument für unsere ambitionierten Vorhaben in Sachen Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie oder Mobilität werden. Hans Peter Metzler, WKV-Präsident
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