Country- und Pop-Megastar Taylor Swift (31) könnte bald vor Gericht landen. Ein Freizeitpark aus dem US-Bundesstaat Utah klagt nun, weil der Titel des neuesten Albums dem Park geschadet haben soll. Wie unter anderem die Tageszeitung „The Salt Lake Tribune“ und die britische BBC berichten, werfe der 2018 eröffnete „Evermore Park“ in Pleasant Grove Swift vor, dass diese eine Markenrechtsverletzung begangen habe. Das neueste Album der 31-Jährigen trägt den Namen „Evermore“.
Besteht Verwechslungsgefahr?
Der Freizeitpark-Chef behaupte, dass eine Verwechslung des Albums und des Parks unter anderem für Verwirrung gesorgt habe. Auch seien die Besucherzahlen auf der Website des Freizeitparks nach Veröffentlichung des Albums im Dezember eingebrochen. In der Klage werde Schadensersatz in Millionenhöhe gefordert. Die Anwälte der Sängerin hätten unterdessen unter anderem erklärt, dass es „keine Grundlage“ für die Anschuldigungen gebe.
Swift hatte „Evermore“ überraschend kurz vor Weihnachten veröffentlicht. In der Erscheinungswoche landete die Sängerin damit direkt an der Spitze der US-Charts, wie „Billboard“ damals berichtete. Demnach hatte sich das Album zum Start hochgerechnet rund 329.000 Mal in den Vereinigten Staaten verkauft. „Evermore“ ist Swifts achtes Nummer-eins-Album. Nur zwei Frauen konnten bisher den Thron häufiger erklimmen – Barbra Streisand (78) mit elf und Madonna (62) mit neun Alben.
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