FFP2-Masken an Risikogruppe: So läuft die Vergabe der Berechtigungsscheine

Risikopatienten bekommen FFP2-Masken mit Berechtigungsscheinen

Ohne Maske sollte niemand mehr aus dem Haus: Im Kampf gegen das Coronavirus zeigen FFP2-Masken für den normalen Gebrauch bisher den besten Schutz. Personen über 60 Jahre und Jüngere mit bestimmten Risikofaktoren konnten sich bis zum 6. Januar drei dieser FFP2-Masken unter Vorlage des Personalausweises in einer Apotheke abholen. Dieses Verfahren wird jetzt durch die Vergabe fälschungssicherer Gutscheine, die sogenannten Berechtigungsscheine, in Apotheken abgelöst.

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Berechtigungsscheine sind raus

Die Bundesdruckerei hat die fälschungssicheren Berechtigungsscheine bereits an die deutschen Krankenkassen verschickt. Wenn die Versicherten diese Gutscheine bekommen haben, können sie sich damit FFP2-Masken oder andere gleichwertige Masken in der Apotheke holen. Zweimal dürfen sie sechs Stück dieser Schutzmasken holen.

Menschen, die zur Risikogruppe gehören, bekamen bisher allein mit der Vorlage ihres Personalausweises FFP2-Masken, die Masken werden nun nicht mehr umsonst herausgegeben.

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