Eigentlich hat Michelle, 51, ihre Schuld gegenüber dem Finanzamt rein finanziell schon beglichen, Post vom Amtsgericht in Bonn gab es jetzt dennoch: "Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl über acht Monate unter Strafaussetzung zur Bewährung erlassen. Im Falle der Rechtskraft würde eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgen", bestätigt Richter Dr. Fabian Krapoth gegenüber "Bild". Nun muss die Sängerin binnen einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch dagegen einlegen, sonst wird dieser rechtskräftig. Damit wäre der Schlagerstar vorbestraft.
Michelle zeigte Einsicht
Bereits im Oktober 2022 war bekannt geworden, dass gegen Michelle ein Strafermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde. Dabei ging es konkret um die Jahre 2018 und 2019. Die Musikerin soll umgehend 160.000 Euro nachgezahlt haben. Michelle soll sich nicht absichtlich Ärger mit dem Finanzamt eingehandelt haben. Der Wechsel ihres Managements hatte offenbar zur Folge, dass in den beiden genannten Jahren keine Steuererklärungen eingereicht wurden.
Schlagerstar legt Rechtsmittel ein
Die Sängerin selbst schweigt zu den aktuellen Entwicklungen derzeit noch. "Meine Mandantin wird sich grundsätzlich zu dem Vorgang nicht äußern", erklärt ihr Anwalt auf Nachfrage von GALA, teilt jedoch mit, dass sie Einspruch einlegen wird. Wie auf der Homepage des Amtsgerichts Bonn zu lesen ist, kann sie dies schriftlich tun. Auf diese Weise dürfte der Schlagerstar erwirken, dass doch noch eine – in der Regel öffentliche – Hauptverhandlung stattfindet. Eine letzte Chance, das Strafmaß abzuwenden. Bliebe Michelle jedoch innerhalb der Frist untätig, wäre der Strafbefehl rechtskräftig und käme einem Urteil gleich. Ein Damoklesschwert, das es nun abzuwehren gilt.
Verwendete Quellen: Eigenrecherche, bild.de, ag-bonn.nrw.de
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