Ed Sheeran (32) kann erneut aufatmen! Sein Song „Thinking Out Loud“ gehört zu seinen erfolgreichsten musikalischen Werken – unter anderem war der Brite dafür mit einem Grammy ausgezeichnet worden. Doch 2017 wurde Ed schließlich verklagt, da der Song angeblich das Urheberrecht von Marvin Gayes (✝44) „Let’s Get It On“ verletzte. Im Mai befand die Jury den Sänger diesbezüglich aber für unschuldig. Nun weist Ed auch Klage Nummer zwei ab!
Wie unter anderem Mirror berichtet, gelang es dem 32-Jährigen auch, die zweite Klage in der Urheberrechtsklage abzuweisen – der zuständige Richter in Manhattan habe das so entschieden. In der Anklage hieß es, dass „die Kombination der Akkordfolge und des harmonischen Rhythmus, die in ‚Thinking Out Loud‘ verwendet werden, derjenigen in ‚Let’s Get It On‘ im Wesentlichen ähnlich ist und somit das Werk verletzt“. Nun wurde aber festgestellt, dass der Vorwurf nicht zutreffe, da die angeblich kopierte Akkordfolge nicht einzigartig genug sei, um einen Urheberrechtsanspruch zu begründen.
Ed selbst äußerte sich bisher noch nicht zu seinem zweiten Sieg. Doch nachdem er Anfang Mai für unschuldig befunden worden war, zeigte sich der „Shivers“-Intepret mehr als erleichtert. „Es sieht so aus, als müsste ich meinen Job doch nicht aufgeben“, hatte er laut Mirror zu den Reportern vor dem Gerichtsgebäude erklärt.
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