Kabarettist darf sie nicht mehr öffentlich beleidigen
"Schlagermatratze"-Prozess: Anna-Carina Woitschack siegt vor Gericht
Comedian Christian Keltermann beleidigte Sängerin Anna-Carina Woitschack (30) öffentlich als „Schlagermatratze“. Sie zog gegen den 45-Jährigen vor Gericht – und gewann, wie Anna-Carinas Anwalt heute gegenüber RTL bestätigt hat.
Anna-Carina Woitschack muss sich nicht weiter beleidigen lassen
Das Landgericht Hannover entschied am 27. Februar: Christian Keltermann muss ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn er sich weiterhin beleidigend über Anna-Carina Woitschack äußert. Die Sängerin war bei der Entscheidung nicht im Gericht anwesend. Zur Verhandlung war es gekommen, weil sich der Kabarettist geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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„Als Person des öffentlichen Lebens bin ich es gewohnt, dass über mich immer wieder Unwahrheiten geäußert werden. Da habe ich mir ein dickes Fell angelegt. In diesem Fall waren die Beleidigungen aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe“, hatte Anna-Carina Woitschack im Gespräch mit RTL erklärt, warum sie Keltermann vor Gericht gebracht hatte.
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Keltermann kann Einspruch gegen das Urteil erheben
Keltermann hatte sich auf die Satire-Freiheit berufen. „Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch gleich unseren Laden dichtmachen“, hatte er im RTL-Interview erklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Christian Keltermann kann noch Einspruch dagegen einlegen. Eine RTL-Anfrage ließ er bislang unbeantwortet. (csp)
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