Er wurde bereits zuvor zu 30 Jahren Haft verdonnert
Weitere 20 Jahre Knast! Und doch entgeht R. Kelly dem "Schlimmsten"
In Chicago wurde heute das Strafmaß der Verurteilung von Sänger R. Kelly (56) verkündet. Der Musiker war bereits im vergangenen Jahr zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Nun forderte die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Prozess eine zusätzliche Haftstrafe in Höhe von 20 Jahren wegen Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder. Dem ging der Richter zwar nach – und doch könnte der Grammy-Gewinner mit über 80 Jahren nochmal freikommen.
"Einen Pfad zerbrochener Leben"
30 plus 20 macht 50. Diese Rechnung bekommt wohl jeder hin, der halbwegs mathematisch unterwegs ist. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall R. Kelly dafür plädiert, den Sänger zunächst die 30 Jahre absitzen zu lassen, zu denen er schon verurteilt wurde, und anschließend 20 weitere. Damit wäre es wohl sicher gewesen, dass der 56-Jährige in diesem Leben nicht mehr freikommt.
2022 war R. Kelly bereits zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Jahrelang wurden schwere Anschuldigungen gegen den früheren R&B-Star laut. Schon im September 2021 wurde er in neun Anklagepunkten schuldig gesprochen, nach denen er Minderjährige ausgebeutet und sexuell missbraucht habe. Bei der Urteilsverkündung im Juni 2022 erklärte die anwesende Richterin, R. Kelly habe „einen Pfad zerbrochener Leben“ hinterlassen – und begründete damit die Tatsache, dass er 30 Jahre hinter Gitter muss. Höchststrafe!
Im Video: R. Kelly wurde wegen Kinderpornographie verurteilt
R. Kelly erneut wegen Kinderpornografie verurteilt
Zweiter Prozess gegen R. Kelly
In einem zweiten Verfahren wurde der ehemalige Sänger im August 2022 erneut vor das Bundesgericht in Chicago gebracht, wo er sich den Vorwürfen stellen musste, Minderjährige zum Sex verführt, Kinderpornografie hergestellt und seinen Gerichtsprozess im Jahr 2008 manipuliert zu haben. Hier wurde er in sechs von 13 Anklagepunkten für schuldig erklärt.
Im Prozess mussten sich die Anwesenden von R. Kelly selbst angefertigte Aufnahmen anschauen. Darunter sollen auch Videos sexueller Übergriffe gegenüber seiner eigenen Patentochter gewesen sein. Diese hatte unter Tränen berichtet, dass der Sänger sie „hunderte Male“ missbraucht habe. Genau für diese Vergehen forderte die Staatsanwaltschaft 20 Jahre – über die nun entschieden wurden.
20 Jahre Knast und doch nur ein Jahr mehr
Die 20 Jahre wurden auch vom Bundesgericht in Chicago bestätigt. Allerdings sollen diese nicht zusätzlich, sprich nach 30 Jahren, separat abgesessen werden.
Vielmehr würden 19 Jahre mit R. Kellys bereits bestehenden 30 verrechnet werden. Lediglich ein Jahr würde demnach als „Folgestrafe“ angehangen, womit der Sänger nun 31 Jahre abzusitzen hat. Glimpflich davongekommen angesichts der befürchteten 50 Jahre. Und so könnte R. Kelly eben mit Mitte 80 nochmal rauskommen. (vne)
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