Prozess in L.A. geht los
Anklage wegen Körperverletzung: A$AP Rocky plädiert vor Gericht auf "nicht schuldig"
A$AP Rocky (33) steht nach seiner Verhaftung und anschließenden Gefängnisentlassung wegen zwei Fällen von Körperverletzung nun vor Gericht in Los Angeles. Der US-Rapper, der mit bürgerlichem Namen Rakim Mayers heißt, erschien am Mittwoch persönlich im Gerichtssaal und plädierte dort auf „nicht schuldig“. Das berichtet der „Belfast Telegraph“.
A$AP Rocky soll in Richtung Ex-Kumpel geschossen haben
A$AP Rocky hat nach einer Schießerei in Los Angeles im November letzten Jahres seine Unschuld beteuert. Der frisch gebackene Papa und Freund von Megastar Rihanna machte das deutlich, als er an der Seite seiner Anwältin vor der Richterin erschien. Er war in einen dunklen Anzug gekleidet, trug eine Brille und eine schwarze Gesichtsmaske und sprach nur, um seinen Namen zu bestätigen und seine Rechte anzuerkennen.
Dem 33-Jährigen wurde vorgeworfen, während des Vorfalls im November eine halbautomatische Handfeuerwaffe auf das Opfer gerichtet zu haben, das als Rapperkollege ASAP Relli identifiziert wurde, bevor er sie bei einer anschließenden Konfrontation angeblich in seine Richtung abfeuerte.
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Opfer fordert 25.000 Dollar Entschädigung & Schadenersatz
Relli, der mit bürgerlichem Namen Terell Ephron heißt, ist ein ehemaliger Freund Mayers, hat aber letzte Woche Klage gegen ihn eingereicht. In juristischen Dokumenten, die der Nachrichtenagentur PA vorliegen, erklärten die Anwälte von Relli, Mayers Verhalten sei „extrem und empörend“ gewesen und habe bei ihrem Mandanten „extremes emotionales Leid“ verursacht. „Der Beklagte (Mayers) hat absichtlich oder rücksichtslos eine Feuerwaffe auf den Kläger (Ephron) gerichtet“, heißt es in den Dokumenten.
Ephron forderte wegen des Vorfalls eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Dollar sowie zusätzlichen Schadenersatz zur Deckung seiner Arztrechnungen. Richterin Victoria B. Wilson erließ gegen Mayers eine einstweilige Verfügung, wonach er sich Ephron auf höchstens 100 Meter nähern darf. Außerdem setzte die Richterin einen vorläufigen Verhandlungstermin für den 2. November fest. (lkr)
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