Zahlreiche Länder in Europa haben die Corona-Maßnahmen erheblich gelockert. Trotzdem sollte man sich bereits vor einer Reise über die noch geltenden Regeln bezüglich Einreise, Maskenpflicht und Quarantäne erkundigen.
Die Corona-Schutzmaßnahmen wurden europaweit großteils aufgehoben bzw. gelockert, bei einigen Regeln gibt es jedoch Unterschiede. Der ÖAMTC-Touristiker Florian Rußmann informiert, worauf bei Reisen in Europa noch geachtet werden soll.
Reisen in Europa: Diese Corona-Maßnahmen sollte man wissen
Einreisebestimmungen
Weder Reiseregistrierung noch das Vorweisen eines 3G-Nachweises sind derzeit beim Reisen in Europa notwendig. Als eine der ersten Länder in Europa haben die Slowakei und Tschechien alle Reisebeschränkungen bereits im März bzw. April aufgehoben. Auch in Deutschland ist vorerst bei der Einreise kein Nachweis der Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis notwendig. „Für die Ein- bzw. Rückreise nach Österreich wird bereits seit Mitte Mai kein 3G-Nachweis mehr benötigt“, erklärt Rußmann. Lediglich in Monaco ist weiterhin ein 3G-Nachweis verpflichtend.
Maskenpflicht
In vielen europäischen Ländern gilt eine Maskenpflicht nur noch vereinzelt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die FFP2-Maske sollte trotz gelockerter Regeln im Gepäck nicht fehlen. In Griechenland ist sowohl in allen öffentlichen Verkehrsmitteln als auch in gekennzeichneten Bereichen auf Ausflugsschiffen und Fähren das Tragen von FFP2-Masken vorgeschrieben. „In den beliebten Urlaubsländer Italien und Spanien ist in Öffis, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske noch verpflichtend. Bei Veranstaltungen in Innenbereich oder an Plätzen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird in Italien das Tragen einer Maske empfohlen“, weiß Rußmann. Auch in Kroatien und Slowenien wird das Tragen einer Maske lediglich empfohlen. In Deutschland gilt weiterhin eine Maskenpflicht sowohl im Luft- als auch im öffentlichen Personenfernverkehr. „Auch wenn gemäß EU-Bestimmungen die Maskenpflicht in Flugzeugen entfällt, gilt bei Flügen in und nach Deutschland die Verpflichtung zum Tragen einer Maske“, so der Experte des Mobilitätsclubs.
Corona-Positiv vor Ort – Quarantäne
Wird man während des Urlaubs positiv auf Covid-19 getestet, gibt es auch hier unterschiedliche Bestimmungen. In der Schweiz und Liechtenstein werden, wie in Österreich, nach einem positiven Testergebnis weder Isolation noch Quarantäne verhängt. „In unseren Nachbarländern Deutschland und Slowakei ist für Corona-positive Personen eine fünftägige Isolation vorgeschrieben. Bei positivem Test und Symptomen muss man auch in Griechenland für fünf Tage in Isolation – ohne Symptome wird diese lediglich empfohlen“, erklärt der Touristik-Experte. Strengere Regeln haben Tschechien, hier ist eine siebentägige Isolation vorgeschrieben, und Frankreich: Bei einem positiven Test vor Ort müssen sich vollständig geimpfte Personen für sieben Tage in Isolation begeben (Freitestung ist nach fünf Tagen möglich). Ungeimpfte Personen haben eine Isolation von zehn Tagen anzutreten (Freitestung ist nach sieben Tagen möglich).
Wird im Urlaub eine Quarantäne oder Isolation ausgesprochen, dann unterliegt man den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Ohne Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde darf diese nicht unterbrochen werden – ansonsten drohen Geldstrafen.
(Red)
Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel