Ernst August von Hannover: Urteil gefallen – er scheitert im Familienstreit

Im Hause Hannover schlägt die Stunde der Wahrheit. Seit über drei Jahren streitet sich Ernst August Prinz von Hannover, 68, mit seinem ältesten Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover, 38, um das Familienschloss Marienburg in Pattensen, Niedersachsen. Ende März 2022 hat Ernst August von Hannover die Klage gegen seinen Sohn zurückgenommen und seine Forderungen stattdessen an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Am 1. Juli 2022 verkündet das Landgericht Hannover das Urteil in dem Zivilverfahren gegen Ernst August Erbprinz von Hannover.

So lautet das Urteil im Streit um Schloss Marienburg

Die zuständige Zivilkammer hat an diesem Freitag erklärt, dass es die Klage von Ernst August Prinz von Hannover zurückweist.

Ein persönliches Erscheinen der Prozessparteien oder der Prozessbevollmächtigten zum Verkündungstermin war nicht vorgeschrieben, das Urteil wurde beiden Parteien schriftlich zugestellt.

Darum ging es in dem Zivilverfahren

Ernst August von Hannover und sein Sohn liegen seit Jahren im Clinch, da Ernst August Erbprinz von Hannover beschlossen hat, den historischen Sitz des Hauses Hannover – Schloss Marienburg – zu verkaufen. Das Schloss wurde ihm 2004 vermacht. Da sich der heute 38-Jährige außerstande sah, die 28 Millionen Euro an Instandhaltungs- und Renovierungskosten für das der Öffentlichkeit zugängliche Schloss aus dem 19. Jahrhundert zu bezahlen, verpflichtete sich Ernst August Junior Ende 2018 dazu, das Schloss für einen symbolischen Euro an das Land Niedersachsen zu verkaufen – gegen den Willen seines Vaters. Dieser legte Einspruch ein, sodass der mit der Landesregierung ausgehandelte Deal scheiterte. Danach forderte das Oberhaupt der Welfen die Rückübereignung des Schlosses, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Der 68-Jährige stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge "groben Undanks", ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Im Interview mit der regionalen Tageszeitung "Hannoversche Allgemeine" versicherte der Erbprinz dann das Gegenteil. "Das ist nicht wahr. Mit meinen Mitteln ist eine nachhaltige Renovierung nicht möglich. Was mich betrifft, ist die Grenze der Finanzierbarkeit erreicht", sagte Ernst August von Hannover Junior. Der Bankier fügte hinzu: "Ganz ehrlich: Woher sollte ein solches Vermögen kommen? Der Besitz, der mir 2004 übertragen wurde, ist bei weitem nicht so groß, wie oft behauptet wird […] Die Einnahmen daraus, sie waren von Anfang an nicht ausreichend, um die Marienburg zu unterhalten oder zu sanieren. Ich wäre glücklich und stolz, wenn ich das Schloss selbst unterhalten könnte, aber das kann ich nicht, so einfach ist das." Daraufhin beschuldigt er seinen Vater, ihm hohe Schulden hinterlassen zu haben: "Das Geld hat sich in Rauch aufgelöst".

Verwendete Quellen: landgericht-hannover.niedersachsen.de

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