Ex-DSDS-Star Menowin Fröhlich muss ins Gefängnis

  • Das Urteil im Prozess gegen Menowin Fröhlich ist gefallen.
  • Der Ex-DSDS-Star muss wegen Trunkenheit am Steuer in den Knast.
  • Das Strafmaß beläuft sich auf über ein Jahr ohne Bewährung.

Mehr Promi-News finden Sie hier

Menowin Fröhlich hatte gehofft, er könne der Freiheitsstrafe entkommen. Seit 2019 läuft gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer. Jetzt ist das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen DSDS-Star gefallen: Der 34-jährige Sänger muss für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung.

Menowin Fröhlichs Anwalt wünschte sich Bewährung

Wie RTL berichtet, wollte der Anwalt des sechsfachen Familienvaters eine Bewährungsstrafe für ihn erzielen. Die Prognose des Sängers sei laut Gericht aber „nicht positiv“ ausgefallen, weshalb es keine Bewährung geben wird.

Vor der Gerichtsverhandlung sagte auch Oberstaatsanwalt Robert Hartman zu RTL: „Der Fall wurde bereits verhandelt. Es ist auch schon rechtskräftig festgestellt worden, dass es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gibt. Die Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist die, ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“

Heute ist Fröhlich „clean“

Das Drogenproblem des DSDS-Zweitplatzierten aus dem Jahr 2010 ist längst kein Geheimnis mehr. Wie RTL berichtet, gibt der Sänger im Prozess zu, dass er mit 19 Jahren zum ersten Mal gekokst habe, heute sei er aber völlig „clean“. Im RTL-Video sagt Fröhlich, dass er froh sei, seine verbleibende Zeit in Freiheit mit seiner Familie ohne Alkohol und Drogen verbringen zu können. © 1&1 Mail & Media/spot on news

DSDS ohne Dieter Bohlen: Das sagen Fans und Cast der Show

Quelle: Lesen Sie Vollen Artikel