Donald und Ivanka müssen vor US-Gericht

Für Donald Trump (75), Donald Trump Jr. (44) und Ivanka Trump (40) könnte es brenzlig werden. Der US-Bundesrichter Arthur F. Engoron verfügte in New York City, dass alle drei im Zuge von Finanzermittlungen gegen das Immobilienimperium der Familie unter Eid aussagen müssen. Das berichtet unter anderem der US-Sender CNBC. Konkret bedeutet das: Sie müssen der Aufforderung der Generalstaatsanwaltschaft innerhalb von 21 Tagen Folge leisten und vor Gericht für eine eidesstattliche Erklärung erscheinen.

Darüber hinaus wurde der Ex-Präsident dazu verpflichtet, binnen 14 Tagen einer weiteren Vorladung zur Vorlage von Dokumenten und weiteren Informationen nachzukommen. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte der Trumps argumentierten, dass die Behörde nicht dazu befugt sei, dies zu verlangen. Noch kann gegen diesen Beschluss von Seiten der Trumps Berufung eingelegt werden.

Das wirft die Staatsanwaltschaft den Trumps vor

Die federführende Staatsanwältin Letitia James (63) ermittelt seit 2019 gegen die Trump Organisation und den ehemaligen US-Präsidenten aufgrund möglicher Unstimmigkeiten. Ihren Aussagen zufolge habe sie bereits Beweise für "betrügerisches Finanzgebaren" von Trump und seinen Firmen gesammelt. Der Vorwurf: Die Familienholding habe den Wert von Immobilien künstlich aufgeblasen, um zum Beispiel üppige Kredite von Banken zu erhalten. Bei der Festsetzung von Steuern und Versicherungen habe man allerdings das Gegenteil gemacht, um Geld am Fiskus vorbeizuschleusen und günstigere Policen zu erhalten.

Die Vorwürfe haben auch eine politische Brisanz, da James Mitglied der Demokratischen Partei ist. Trump äußerte sich mehrfach zu dieser Thematik und wies sämtliche Anschuldigungen bislang zurück. James' Aktivitäten seien seiner Meinung nach rein politisch motiviert. Außerdem ist es nicht das erste Mal, dass Aussagen eines Trumps vor Gericht diesbezüglich eingeholt werden sollen: Eric Trump (38) wurde bereits vorgeladen, verweigerte jedoch jeglichen Kommentar mit Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.

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