Hat Herzogin Meghan den Brief an ihren Vater etwa mit dem Wissen verfasst, dass er veröffentlicht werden könnte?
Es wird einfach nicht ruhig um Herzogin Meghan. Vor Gericht wird immer noch darüber gestritten, ob die „Mail Online“ und „Mail on Sunday“ den Brief hätten veröffentlichen dürfen, den die Ehefrau von Prinz Harry damals an ihren Vater geschrieben hat. Obwohl ein Februar Meg im Februar noch zugestimmt hatte, ist immer noch keine Ruhe eingekehrt. Bei einer neuen Anhörung wurde der 40-Jährigen diese Woche vorgeworfen, dass sie schon wusste, dass der Brief wohl in die Öffentlichkeit gelangen wird und ihn deshalb auch dementsprechend verfasst habe.
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Hat Meghan gelogen?
Der Zeuge Jason Knauf wirft in dem Verfahren ein ganz schlechtes Licht auf Meghan. Er arbeitete damals als Kommunikationssekretär für die Herzogin und Harry. Sie soll ihn gebeten haben, „den Text des Briefs zu überprüfen und sagte: ‚Alles, was ich verfasst habe, geschah mit dem Verständnis, dass es natürlich veröffentlicht werden könnte.“ So soll sie Knauf sogar gefragt haben, ob sie ihren Vater in dem Brief mit „Daddy“ ansprechen soll. „Im unglücklichen Fall, dass es geleakt wird, würde das den Menschen ans Herz gehen“, soll Meg gesagt haben.
Deshalb ist sich Anwalt Andrew Caldecott sicher, dass Meghan ihren Brief „mit einer öffentlichen Leserschaft im Hinterkopf angefertigt“ hat. Er vertritt den Verlag Associated Newspapers vor Gericht.
Wie die „The Washington Post“ berichtet, soll Meghan von diesen Anschuldigungen allerdings nichts wissen wollen. Sie hätte niemals gedacht, dass ihr Papa Thomas Markle „den Brief verkaufen oder veröffentlichen würde. Hauptsächlich, weil es ihn in kein gutes Licht rücken würde“. Nun muss das Gericht erneut entscheiden, wer in diesem Fall die Wahrheit sagt…
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