7-Tage-Inzidenz steigt in einigen beliebten Urlaubsländern
In einigen beliebten Urlaubsregionen steigt die 7-Tage-Inzidenz aktuell wieder stark an – so unter anderem auch in Spanien. Das Land, inklusive der Partyinsel Mallorca, gilt deshalb ab Dienstag als Hochinzidenzgebiet. Das Risiko, sich im Urlaub mit Corona zu infizieren, steigt somit. Wer kommt in diesem Falle für die Kosten für Hotel, Verpflegung etc. auf? Wir haben mit Rechtsanwältin Nicole Mutschke gesprochen.
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Pauschalreisende haben bei der Kostenübernahme einen Vorteil
Bei der Erstattung des Geldes für ein Quarantänehotel haben Individualurlauber gegenüber Pauschalurlaubern das Nachsehen, erklärt Mutschke: „Wenn man als Individualurlauber unterwegs ist, wird man vermutlich nichts zurückbekommen und muss auch das eigene Hotel, was man aufgrund der Quarantäne möglichweise gar nicht nutzen kann, bezahlen. Als Pauschalurlauber hat der Reiseveranstalter Fürsorgepflichten zu leisten und zahlt im Normalfall zwei oder drei Tage der Quarantänezeit.“ Für Individualurlauber bestehe zwar die Möglichkeit, sich um eine Erstattung der Kosten zu kümmern, dies sei jedoch nur wenig erfolgsversprechend.
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"Auch bei zusätzlicher Verpflegung bin ich skeptisch"
Wer beispielsweise während der Quarantäne in seinem ursprünglich gebuchten Hotel bleiben kann, muss sämtliche Zusatzkosten selbst zahlen: „Auch bei zusätzlicher Verpflegung bin ich skeptisch, dass man nicht auf Kosten sitzenbleibt. Denn grundsätzlich hat man eine bestimmte Leistung gebucht, also beispielsweise Halbpension. Und wenn das nicht ausreicht, weil man das Hotel aufgrund der Quarantäne nicht verlassen darf, um einkaufen zu gehen oder auswärts zu essen, dann leistet das Hotel mehr, wenn es weitere Speisen liefert und die muss ich grundsätzlich auch zahlen“, so die Rechtsanwältin. (jos)
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