Geburtsurkunde: Herzogin Meghan unterschrieb mit bürgerlichem Namen
"Königliche Hoheit" fehlt
Herzogin Meghan (39) darf sich trotz des Megxits immer noch „Ihre königliche Hoheit, die Herzogin Meghan von Sussex“ nennen. Auf der offiziellen Geburtsurkunde ihrer Tochter Lilibet Diana verzichtete die Ehefrau von Prinz Harry (36) aber auf sämtliche Adelstitel und unterzeichnete schlicht mit ihrem bürgerlichen Namen: Rachel Meghan Markle. Das berichtet das US-Magazin „People“, das Einblick in die Original-Dokumente erhielt.
Papa Prinz Harry gab hingegen sehr wohl seinen kompletten royalen Namen an: Im Feld des Vornamens steht demnach „Der Herzog von Sussex“, beim Nachnamen „Seine königliche Hoheit“. Bei der Geburtsurkunde ihres Sohnes Archie im Mai 2019 gab Meghan ebenfalls ihren royalen Namen an. Als Berufe wurden „Prinz und Prinzessin des Vereinigten Königreichs“ aufgeführt. Und das, obwohl Meghan offiziell überhaupt keine Prinzessinnentitel innehat. Bei Lilis Urkunde sind hingegen keine Berufe angegeben.
Die unterschiedlichen Namen überraschen ein wenig: Nach dem Megxit soll es eigentlich die Vereinbarung mit dem britischen Königshaus gegeben haben, dass sowohl Meghan als auch Harry die offiziellen Titel „His/Her Royal Highness“ zwar behalten dürfen, aber nicht mehr führen und verwenden sollten.
Die offiziellen Titel von Archie und Lili Mountbatten-Windsor stehen im Übrigen bislang noch nicht abschließend fest. Eigentlich bekämen beide nach dem Tod von Queen Elizabeth II. mit dem Thronfolger Prinz Charles als neuen König automatisch als Enkel des Königs die Titel Prinz bzw. Prinzessin verliehen. Gerüchten zufolge möchte Charles dies aber ändern und auf eine schlankere Monarchie in Zukunft setzen.
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