Glücklich bis ans Lebensende? Schön wäre es. Wie sehr erfreuten wir uns am Liebesglück von vermeintlichen Celebrity-Traum-Ehepaaren wie Beauty-Milliardärin Kim Kardashian und Sänger Kanye West. Dann der Schock für alle Romantiker: Sie sollen kein Paar mehr sein.
Einen Ehevertrag wird das Paar mit Sicherheit abgeschlossen haben. Und auch Normalos sollten auf jeden Fall darüber nachdenken. Warum es lohnt, sich während der Hochzeitsplanung neben Blumendekoration und Tortendesign auch mit dem wichtigsten Vertrag seines Lebens auseinander zu setzen, klärt die Hamburger Luxus-Weddingplanerin Nadine Metgenberg im Gespräch mit Lukke Mörschner, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker.
Im Interview: Weddingplanerin Nadine Metgenberg und Lukke Mörschner
Metgenberg: Wenn ich in Deutschland heirate ohne Ehevertrag, was gilt dann für mich?
Mörschner: Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Getrennte Vermögen – alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach Eigentum des einzelnen Ehepartners. Aber das, was in der Zeit der Ehe erwirtschaftet wird, muss im Falle einer Scheidung dann ausgeglichen werden. Mit dem Ehevertrag werden die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen. Trennt sich das Paar und es kommt zu einer Scheidung, gelten die Vereinbarungen aus dem Vertrag, sofern sie nicht sittenwidrig sind. Das kann viele Streitigkeiten im Nachgang ersparen. Gerade, wenn dann noch Kinder mit im Spiel sind, ist es wichtig, ohne Rosenkrieg durch die Scheidung zu kommen.
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Wie sollte ich vorgehen, wenn ich mit meinem Verlobten nicht die gesetzliche Regelung anstrebe, sondern einen Ehevertrag abschließen möchte?
Egal, wo Sie gerade in Ihrer Beziehung stehen: Es ist immer sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Wenn Sie sich gerade mitten in der Hochzeitsplanung befinden, kann das Thema natürlich schnell ein Reizthema werden – sollte es aber nicht. Denn mit einem Ehevertrag regeln Sie alles zu einem Zeitpunkt, wo sie beide normalerweise am besten darüber sprechen können.
Ehevertrag: Vor oder nach der Hochzeit?
Muss ich denn schon vor der Hochzeit einen Ehevertrag machen?
Ratsam ist es, aber man kann auch noch nach der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Wichtig ist nur, dass ein Ehevertrag immer notariell beurkundet wird.
Was genau sind die Vorteile eines Ehevertrags?
Schließen Sie keinen Ehevertrag ab, muss am Ende der Partner Unterhalt zahlen, der in der Ehe mehr erwirtschaftet hat. Das nennt man dann Zugewinnausgleich. Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe 50.000 Euro erwirtschaftet, die Ehefrau hingegen nur 10.000 Euro. Die Differenz beträgt 40.000 Euro. Somit hat die Ehefrau einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns in Höhe von 20.000 Euro.
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„Mit einem Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich verhindert werden“
Und mit einem Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich verhindert werden?
Genau. Mit einem Ehevertrag können Sie dies verhindern, indem Sie Vermögensaufteilung, Altersversorgung und Unterhaltszahlungen individuell mit Ihrem Partner abstimmen – und zwar fair. Das dieses Thema aktuell ist, zeigt übrigens auch eine Anfang März erschienene Podcast-Folge von Oliver Pocher und seiner Ehefrau Amira. Sie haben offen darüber gesprochen und ganz klar gesagt, dass ein Ehevertrag wichtig ist und sie einen haben. Die beiden haben zum Beispiel auf eine Zugewinngemeinschaft verzichtet, bei der das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.
Kann man einen einmal geschlossenen Ehevertrag nachträglich noch mal ändern?
Ja, das ist möglich. Aber es muss übereinstimmend geschehen und die Änderungen müssen notariell beurkundet werden. Es gibt z.B. auch die Möglichkeit einer Güterstandschaukel, um Vermögen steuerbegünstigt auf den Ehepartner zu übertragen. Vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird in die Gütertrennung gewechselt und nachher wieder zurück oder in Modifikationen.
Warum empfehlen Sie Verlobten und Verheirateten, dass Sie nicht nur über das Thema Ehevertrag sprechen sollten, sondern auch über so unangenehme Dinge wie Testament und Vorsorgevollmachten. Ist das mit der Eheschließung denn nicht automatisch geregelt?
Der Ehegatte ist automatisch gesetzlicher Erbe, wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat. Die Erbquote richtet sich nach dem Güterstand und ob es noch weitere gesetzliche Erben gibt. Beispiel: Paula heiratet Paul ohne Ehevertrag und sie haben noch keine Kinder. Sie leben dann ja im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Paul stirbt. Paula wird gesetzliche Erbin mit den Schwiegereltern in Erbengemeinschaft. Und eine Erbengemeinschaft ist die streitanfälligste Konstruktion des Zivilrechts. Oder: Dieselbe Situation, aber Paula und Paul haben jetzt zwei Kinder. Dann sind die Schwiegereltern ausgeschlossen und Paula wird gesetzliche Erbin mit den gemeinsamen Kindern in Erbengemeinschaft.
Verwendete Quellen: Interview mit Nadine Metgenberg und Lukke Mörschner
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