Ist die Fahrt zum Flughafen in der Sperrstunde erlaubt?
Immer mehr Landkreise in der Bundesrepublik verhängen Ausgangssperren. Meist dürfen die Bewohner des jeweiligen Ortes nach 21 oder 22 Uhr nur noch mit triftigem Grund das Haus verlassen. Zählt dazu auch die Fahrt zum Flughafen, um den lang ersehnten Urlaub anzutreten? Oder müssten Reisende ihren Flug verstreichen lassen und auf den Kosten sitzen bleiben? Wir haben für Sie bei betroffenen Kreisen nachgefragt.
Bayern
In mehr als 60 Landkreisen in Bayern wurde eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens verhängt. Daher sind Reisen so zu planen, dass das jeweilige Ziel, ob Wohnung oder Flughafen, vor 22 Uhr erreicht wird. Bei Reisen, die vor Kundgabe bzw. Inkrafttreten der Ausgangssperre gebucht waren und zu diesen Stunden angetreten werden, liegt hingegen eine Ausnahme vor, wie es das bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert.
Baden-Württemberg
In der Corona-Verordnung Baden-Württembergs gelten touristische Reisen nicht als triftiger Grund sich nachts draußen aufzuhalten. Zwar äußert das Ministerium für Soziales und Integration des Landes, dass auch hier Ausnahmen für Reisen gelten, die vor Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung gebucht wurden, eine endgültige Antwort hierzu liegt aber noch nicht vor. Einige Landkreise überschreiten bereits eine Inzidenz von über 100 Neuinfektionen. Eine Ausgangssperre wurde aber noch nirgends verhängt.
Brandenburg
In Brandenburg kann die Fahrt zum oder vom Flughafen als triftiger Grund gewertet werden, wie das zuständige Ministerium RTL mitteilt. Dabei wird aber empfohlen, ein Bahn- oder Flugticket als Nachweis mitzuführen. Die Ausgangssperre in Brandenburg wurde nach Ostern aufgehoben.
Hessen
In den Kreisen Lahn-Dill, Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Offenbach wurden Ausgangssperren verhängt. Ob ein Urlaubsantritt als „triftiger Grund“ zählt, zur Sperrstunde das Haus zu verlassen, lässt sich pauschal über ganz Hessen nicht sagen, man müsse bei den betroffenen Kreisen direkt nachfragen. In Offenbach würde die Fahrt zum Flughafen zwischen 21 Uhr und 5 Uhr aber noch als Ausnahme gewertet werden. Auch hier empfiehlt es sich, das entsprechende Ticket als Nachweis mitzuführen.
Mecklenburg-Vorpommern
Hier ist bisher nur ein Landkreis von einer nächtlichen Ausgangssperre betroffen: Ludwigslust-Palchim hat eine Sperrstunde von 21 Uhr bis 6 Uhr eingeführt. In der Corona-Landesverordnung des Landes sind touristische Reisen bzw. Anfahrten zum Flughafen nicht unter den triftigen Gründen aufgeführt, was allerdings nicht heißen muss, dass dafür keine Ausnahme gilt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich aber vom Gesundheitsamt des Landes per Antrag eine Genehmigung für die Fahrt holen, empfiehlt die Kreisverwaltung.
Nordrhein-Westfalen
Ähnliches gilt für NRW. Auch hier ist derzeit nur ein Kreis, Minden-Lübbecke, von einer Ausgangssperre betroffen, die von 21 Uhr bis 4 Uhr gilt. Im amtlichen Kreisblatt des Ortes wird ein Urlaubsantritt ebenfalls nicht als Ausnahme aufgeführt, das Haus bei Nacht zu verlassen. Daher empfiehlt die Kreisverwaltung die Reise entweder so zu planen, dass der betreffende Flughafen oder Bahnhof vor 21 Uhr erreicht werden kann, oder im Vorfeld beim Ordnungsamt eine Ausnahme eingeholt wird.
Generell zu beachten
Unabhängig vom Land, bei dem RTL nachgefragt hat, wird Reisenden immer wieder geraten:
- Das Ticket mitzuführen, um ggf. nachweisen, zu können, dass es sich um eine Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof handelt und die Reise als „triftiger Grund“ zu werten ist,
- bestenfalls in der Coronazeit Reisen so zu buchen, dass die Anfahrt oder auch Heimreise nicht mit der Sperrstunde kollidiert – dazu gehört es auch zeitig loszufahren und eventuelle Verzögerungen mit einzuplanen,
- beim jeweiligen Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung einzuholen, sollte ein Urlaubsantritt nicht als Ausnahme aufgeführt werden.
Nachtflugverbote
Mit dieser Problematik in Berührung kommen derzeit eher wenige Flugreisende, da für viele Flughäfen derzeit ein Nachtflugverbot gilt. Darunter zum Beispiel Berlin Tegel und Berlin Brandenburg, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Düsseldorf, München, Leipzig-Halle, Dresden und Stuttgart. Flugreisende befinden meist schon vor der Sperrstunde am jeweiligen Flughafen und sind daher vom Konflikt Ausgangssperre und Urlaubsantritt nicht betroffen.
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