Wegen Albumtitel: Taylor Swift von Freizeitpark verklagt

Taylor Swift (31) hat ein so produktives wie erfolgreiches Jahr hinter sich: Mit „Folklore“ und „Evermore“ produzierte die Sängerin ihr achtes und neuntes Studioalbum. Beide landeten sowohl in den USA als auch in Großbritannien auf Platz eins der Charts. Letztere Platte, an der auch ihr Freund Joe Alwyn (29) mitgearbeitet hat, bringt die 31-Jährige nun allerdings in juristische Schwierigkeiten. Ein Freizeitpark verklagte Taylor wegen Markenrechtsverletzung.

Vertreter des Vergnügungsparks „Evermore Park“ behaupten, dass der gleichnamige Albumtitel zahlreiche Besucher verwirrt habe. Viele gingen offenbar von einer Zusammenarbeit Taylors mit dem Park aus. Die Veröffentlichung soll sich außerdem negativ auf die Platzierung des Parks in den Ergebnissen der Internetsuchmaschinen ausgewirkt haben. Der Abfall der Besucherzahlen auf der Website sei „dramatisch“ gewesen. Entsprechend werde nun Schadensersatz verlangt. Das berichtet unter anderem der britische Guardian.

Auf sich sitzen lassen möchte Taylor die Vorwürfe allerdings nicht. Ihre Anwälte erklärten, dass die Klage „keinerlei Grundlage“ habe. Die Vorwürfe seien „unseriös und unverantwortlich“. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Musik der US-Amerikanerin und dem Themenpark sowie den jeweiligen Merchandise-Produkten sei ausgeschlossen.


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