Widerspruch gegen Verbot: Kann Xavier Naidoo doch auftreten?

Jetzt also doch? Nachdem Xavier Naidoo (49) mit umstrittenen Weltanschauungen und Theorien zuletzt Negativschlagzeilen machte, drohte ihm ein Auftrittsverbot in der Stadthalle Rostock. In der Hansestadt wurde im Kreise der Bürgerschaft verhandelt, ob die kommunale Einrichtung dem Künstler kommenden August eine Bühne bieten solle. Die Mehrheit stimmte damals für ein Auftrittsverbot. Ernsthafte Bedenken an dem bügerschaftlichen Beschluss hatte zuletzt der Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen geäußert. Jetzt legte er Widerspruch ein!

Wie NDR nun berichtet, erachtet der parteilose Oberbürgermeister den Beschluss für rechtswidrig, denn dieser greife die Rechtsgrundlagen an. Madsen ist der Ansicht, dass ein Auftrittsverbot nicht nur Gleichbehandlungsrechte, sondern auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen empfindlich verletze. Wie die Stadt mittlerweile mitteilte, seien öffentliche Einrichtungen, zu der die Stadthalle gehört, sogar dazu verpflichtet, Künstler ungeachtet ihrer religiösen oder politischen Einstellungen auftreten zu lassen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, und so soll am 16. Juni erneut über die Causa Naidoo abgestimmt werden.

Madsen ist nicht der Erste, der den umstrittenen Beschluss kritisiert. Bereits zuvor hatten einige Bürgerschaftsmitglieder ernsthafte Bedenken geäußert. Unter ihnen Heinrich Prophet von der CDU, der gegenüber Bild sagte: „Nur weil einem der politische Tenor einer Künstlerpersönlichkeit nicht gefällt, kann man ihr ja nicht das verfassungsmäßige Grundrecht auf Ausübung der Kunst nach Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz absprechen.“


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