Strenge Vorschriften für die BaFin-Beschäftigen in Kraft

Bei der deutschenFinanz­aufsicht BaFin gelten ab sofort strenge Vorschriften für privateFinanzgeschäfte der Beschäftigten.

Die Finanzaufseher zogen damit weitereKonsequenzen aus dem Wirecard-Skandal. „Ziel der am 1. September 2022 in Kraftgetretenen Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigtenist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zuunterbinden“, erklärte BaFin-Präsident Mark Branson.

Schärfste Bestimmungen

Die neuen Regeln zählten zu den schärfstenweltweit. Bisher galten im Zuge des Wirecard-Bilanzskandals auf den Weggebrachte Übergangsvorschriften, die im Oktober 2020 eingeführt wurden. DieBaFin stand im Zuge des milliardenschweren Wirecard-Bilanz­skandal massiv inder Kritik. Unter anderem war nach der Insolvenz von Wirecard im ­Juni 2020bekanntgeworden, dass mehrere Mitarbeiter der BaFin in den Monaten vor derPleite verstärkt mit Wirecard-Papieren gehandelt hatten. Die Geschäfte warenhöchst umstritten, da Aufseher viel früher Einblick in wichtigeUnternehmensentwicklungen erhalten können als normale Anleger. Die BonnerBehörde hatte daraufhin eine interne Untersuchung eingeleitet undCompliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiterverschärft. Mit der nun in Kraft getretenen Regelung ist laut BaFin allenBeschäftigten der Handel mit Finanzinstrumenten von Unternehmen wie Aktien,Anleihen und Derivaten von Unternehmen verboten, die die Behörde beaufsichtigt.Zudem gelte für rund 90 Prozent der Mitarbeiter ein Handelsverbot für alleEU-Finanz­unternehmen wie Banken und Versicherer. Zu den neuen Vorschriftengehöre auch, dass BaFin-Mitarbeiter keine spekulativen Finanzgeschäfte – etwamit Aktien oder Derivaten – tätigen dürfen. „Alle BaFin-Beschäftigten müssenFinanzgeschäfte ab dem ers­ten Euro melden“, erklärte die Behörde.

Wirecard-Aufarbeitung

Laut BaFin gab es beim Wirecard-Skandal nacheiner Aufarbeitung bei insgesamt 42 Beschäftigten Anhaltspunkte für einenVerstoß gegen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften. Elf Fälle seien ­bisherabgeschlossen worden – bei vier Fällen seien Maßnahmen wie Geldstrafen verhängtworden. Im einzigen Fall, in dem Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandelgefunden wurden, konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden.

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